Je nach Größe und Ausstattung ist der Erwerb einer Yacht, ob nun Motor oder Segelyacht, immer ein erheblicher finanzieller Aufwand, verbunden noch mit einem jährlichen Wertverluste.
Auch die laufenden, jährlichen Kosten für Versicherung, Liegeplatz, Betreuung und Wartung sind zu tragen.
Wenn die eigene Nutzungsmöglichkeit der Yacht zeitlich sehr eingeschränkt ist, Familien- und evtl. auch Freundeskreise nicht oder ebenfalls nur sehr eingeschränkt an einer Nutzung interessiert sind, dann ist für viele mittlerweile die logische Konsequenz Yachten nach Bedarf zu chartern. Insbesondere wenn man dies nur 1 bis 2 Wochen im Jahr tun kann, da im Verhältnis zu diesen Charterkosten die laufenden, jährlichen Kosten einer eigenen Yacht im Regelfall deutlich höher liegen.
Welche Vorteile hat dann noch die Miteignerschaft an einer Yacht, da doch anteilig die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten getragen werden müssen?
In erster Linie ist es m.E. eine idealistische Einstellung bzw. Frage, ob man sich als (Mit)Eigner einer Yacht betrachten möchte. Einer Yacht die man/frau (mit)ausgesucht hat, die nach persönlichen Vorlieben gestaltet wurde und die einem Freude bereitet immer wieder genutzt zu werden, weil man sich auf ihr wohl fühlt und weiß wo alles ist und wie es geht. Man/Frau fühlt sich einfach zuhause auf der eigenen Yacht. Für diesen “Luxus” ist man bereit sich auch an den Anschaffungskosten zu beteiligen.
Wenn man dieser idealistischen Frage gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt ist, ergibt sich ein nicht zu unterschätzender Vorteil aus der deutlich reduzierten Beteiligung an den Anschaffungskosten und den nur anteiligen laufenden Kosten, den gemeinsam kann diese Yacht jetzt auch in der Regel größer und komfortabler sein, als man sie sich bei einer alleinigen Anschaffung zugestehen würde.
Wegen den nur anteiligen laufenden Kosten werden bei Gemeinschaftsyachten auch deutlich häufiger regelmäßige Serviceleistungen hinsichtlich der Betreuung und Wartung in Anspruch genommen, als das bei Einzeleignern der Fall ist, ausgenommen die Yachten mit ständiger Crew an Bord. Dies hat den großen Vorteil, und ist auch deswegen dringend zu empfehlen, dass sich kein (Mit)Eigner um die Betreuung, Wartung und Pflege der Yacht zu kümmern braucht. Wer dran ist, geht an Bord und kann seine Yacht vom ersten Moment an nutzen, geht er wieder von Bord wird die Yacht professionell gereinigt und sollten Beschädigungen aufgetreten sein, so werden auch diese durch Fachkräfte beseitigt. Um Wartungsintervalle muss sich ebenfalls kein (Mit)Eigner kümmern. Dieser regelmäßige Service sorgt auch dafür, dass der Wertverlust an der Yacht deutlich geringer ausfällt und erhält damit den Wiederverkaufswert.
Im Allgemeinen haben wir ähnliche Vorteile bei einer Charteryacht, aber bei genauerem Hinsehen werden doch sehr deutliche Unterschied bewusst. Eine große und recht neue Charteryacht hat i.d.R. in einer gut laufenden Saison 20 bis 25 verschiedene Chartercrews der unterschiedlichsten Nationalitäten an Bord. Der Umgang mit diesem “Mietobjekt” ist dementsprechend und in der Hektik der Crewwechsel an einem Tage sind auch die Basen i.d.R. überfordert allen Reinigungs- und Wartungsaufgaben immer vollständig nachzukommen. Charteryachten haben meistens nur Standardausrüstungen, um konkurrenzfähige Preise gestalten zu können, Generatoren, Klimaanlagen, Eismacher und Geschirrspüler gehören da eher nicht dazu, machen aber den Aufenthalt auf einer Yacht erst richtig komfortabel.
Wir von Romare Yacht bieten ein Rundumpaket für Eignergemeinschaften an. Dies beginnt mit der Auswahl der Miteigner für einen bestimmten Yachttyp und Ausstattungsvariante, sofern keine geschlossene Eignergemeinschaft auf uns zu kommt und die weiteren Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchte. Die Anteile werden i.d.R. auf max. 10 festgelegt, wobei die Anzahl der Anteile pro Miteigner frei gewählt werden können. Die Nutzungswochen pro Anteil betragen 5 Wochen, wobei knapp 2 Wochen für Lifting, Antifouling u.ä. frei bleiben. Die Nutzungswochen werden untereinander abgestimmt, wobei max. 2 Wochen pro Miteigner innerhalb der Saison liegen dürfen. Die Nutzungswochen können selbst oder durch Dritte genutzt werden.
Wir kümmern uns weiterhin um die Ausschreibung der Yacht und ihrer Ausrüstung und nutzen unsere Kontakte weltweit um den besten Einkaufspreis zu erzielen, übernehmen die Abnahmeformalitäten, organisieren den Landtransport und führen den Seetransport selbst durch, rüsten die Yacht mit Sonderwünschen aus und sorgen für Liegeplätze und Versicherung.
Auf Wunsch wird die Yacht und auch die Eignergemeinschaft ganzjährig durch Romare Yacht betreut, was auch den nicht zu unterschätzenden Vorteil beinhaltet, dass sich Miteigner u.U. gar nicht kennen müssen und unterschiedlichste Nationalitäten aufweisen können.
Alle Miteigner werden im jeweiligen Schiffsregister auch als Miteigner eingetragen. Das Flaggenrecht richtet sich nach der nationalen Mehrheit der Miteigner bzw. im Fall einer Gesellschaftsgründung wird die Flaggenführung in Abstimmung der Miteigner festgelegt. Eine Gesellschaftsgründung und/oder die Gesellschaftsführung kann von Romare Yacht als Serviceleistung erfolgen.
Aktuelle Angebote sind zurzeit:
Beneteau Oceanis 58 – 1/10 part ab 49.000 Euro, je nach Ausrüstung und Liegeplatz, ohne MwSt.
HoneyMoon Cat “My Love II” – Nautitech 44 Eigner-Version mit Air condition, 1/10 Part 52.000 Euro, für Chartereinsatz (reduzierte Eigennutzung beachten)
Hanse 540e, 3 oder 4 Kabinenversion, 5 Wochen Eigennutzung/Jahr, 1/10 Anteil für 49.000 Euro, Versicherung + Liegeplatz Türkei im 1.Jahr inklusive
Alle Anteilspreise beinhalten, sofern nicht anders angeboten, die segelfertige Übergabe im vereinbartem Hafen/Marina, die Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit einem üblichen Selbstbehalt, Liegeplatzkosten sowie die Betreuungskosten der Yacht und der Eignergemeinschaft durch Romare Yacht für das erste Jahr.
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